Die Deutsche Bischofkonferenz hat verschiedene Maßnahmen zur Vorbeugung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen eingeführt, darauf basierend wurde im Bistum Münster am 1. Mai 2014 die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen für den nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster in Kraft gesetzt.
Die Katholische Pfarrgemeinde St. Vitus und St. Jakobus hat das nachstehende Institutionelle Schutzkonzept gemäß §3 dieser Präventionsordnung angefertigt.
Durch den Kirchenvorstand wurde das Schutzkonzept am 28.06.2021 in Kraft gesetzt.
Trotz aller Regeln und Bemühungen kann es dennoch zu grenzverletzendem Verhalten und sexualisierter Gewalt kommen.
Jeder, der derartiges feststellt, hat die Pflicht, solche Verfehlungen bei den direkten Ansprechpartnern der einzelnen Gruppen zu melden oder erst einmal anonyme Beratung bei einer Beratungsstelle einholen. →