Bei der Wahl der Zeit für Ihren Gottesdienst bitten wir zu bedenken, dass am Samstag in beiden Kirchen die Vorabendmessen zum Sonntag gefeiert werden. Daher ist der Beginn für Trauungs- und Ehejubiläumsmessen am Samstagnachmittag als spätester Zeitpunkt 15.00 Uhr vereinbart worden. In Ausnahmefällen – wenn zur musikalischen Ausgestaltung keine Begleitung durch unseren Organisten erforderlich ist – kann der Beginn auf 15.30 Uhr verlegt werden.
Zur kirchlichen Trauung ist zuvor die Aufnahme eines „Brautprotokolls“ durch den Geistlichen erforderlich. Dazu wird bei der Anmeldung zur Feier mit Ihnen ein Termin zum persönlichen Gespräch vereinbart.
Zur Gültigkeit einer kirchlichen Eheschließung sind nach dem Kirchenrecht zwei Trauzeugen erforderlich. Sie haben die Aufgabe, bei der Spendung des Sakraments der Trauung anwesend zu sein und das gegenseitige Versprechen der Treue, dass sich die Eheleute geben, zu bezeugen. Für die Trauzeugen ist weder ein Mindestalter noch die Zugehörigkeit zu einer Konfession vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihren Trauungs- oder Ehejubiläumsgottesdienst mit einem bestimmten Geistlichen feiern möchten sollte dies möglichst frühzeitig abgesprochen werden, da gerade an Wochenenden unsere Geistlichen oft andere Verpflichtungen haben und daher nicht immer zur Verfügung stehen.
Bei der liturgischen Ausgestaltung des Gottesdienstes, insbes. der musikalischen Gestaltung, der Auswahl der Lieder und Texte, stehen Ihnen unser Organist und die Geistlichen gerne beratend zur Seite. Eine rechtzeitige Absprache ist zweckmäßig und erwünscht.
Auch beim Dekorieren der Kirche und dem Anbringen von Blumenschmuck sind Ihnen unsere Küster/innen gerne behilflich.